Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Beruf veranlasst sind und zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Das bedeutet, dass diese Ausgaben direkt im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen müssen und nicht die private Lebensführung betreffen dürfen. Fallen keine Werbungskosten an, wird automatisch ein Werbungskostenpauschale in Höhe von € 132 jährlich berücksichtigt.
Pendlerpauschale/Pendlereuro
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steht entweder ein kleines Pendlerpauschale ab 20 km zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist oder ein großes Pendlerpauschale ab 2 km, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich und nicht zumutbar ist. Welches Pendlerpauschale zusteht, kann anhand des Pendlerrechners unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner ermittelt werden.
Gewerkschaftsbeiträge
Werden die Gewerkschaftsbeiträge nicht bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, können diese bei der Veranlagung beantragt werden, wobei das Werbungskostenpauschale nicht in Abzug gebracht wird.
Pflichtbeiträge aufgrund geringfügiger Beschäftigung
Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung sowie Beiträge an die inländische gesetzliche Krankenversicherung sind zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag und ohne Kürzung um das Werbungskostenpauschale absetzbar.
Ergonomisch geeignetes Mobiliar
Wird mindestens 26 Tage im Veranlagungsjahr im Homeoffice gearbeitet, können Aufwendungen für ergonomisch angeschaffte Hilfsmittel (Schreibtisch, Beleuchtung, Drehstuhl) bis zu einem Höchstbetrag von € 300 geltend gemacht werden.
Digitale Arbeitsmittel
Aufwendungen für digitale Arbeitsmittel (zB Computer, Bildschirm, Handy, Drucker) sind steuerlich absetzbar, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Die digitalen Arbeitsmittel sind um das Homeoffice-Pauschale und um einen 40%igen Privatanteil zu kürzen. Gegebenenfalls ist eine Nutzungsdauer zu berechnen, wenn die Anschaffungskosten einen gewissen Grenzbetrag überschreiten.
Andere Arbeitsmittel
Aufwendungen für andere Arbeitsmittel (zB Werkzeug, Büromaterialien, Schutzmäntel) sind steuerlich absetzbar, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Die Arbeitsmittel sind um einen 40%igen Privatanteil zu kürzen. Gegebenenfalls ist eine Nutzungsdauer zu berechnen, wenn die Anschaffungskosten einen gewissen Grenzbetrag überschreiten.
Fachliteratur
Aufwendungen für Fachliteratur sind steuerlich absetzbar, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre besteht. Fachliteratur, die auch für nicht in der Berufssparte tätige Personen von allgemeinem Interesse ist, ist nicht absetzbar.
Beruflich veranlasste Reisekosten
Wenn im Auftrag des Arbeitgebers mit dem eigenen KFZ der Dienstort verlassen werden muss, wird eine Dienstreise unternommen. Absetzbar sind Fahrtkosten sowie Tagesdiäten, wenn man sich mehr als 25 km und mehr als 3 Stunden vom Arbeitsort entfernt aufhält. Ersetzt der Arbeitgeber (einen Teil der) Kosten, ist dieser Ersatz von den gesamten Kosten abzuziehen.
Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten
Aufwendungen für eine mit der beruflichen Tätigkeit verwandte Ausbildung, zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie eine Umschulung zu einem neuen Beruf sind steuerlich absetzbar. Absetzbar sind Kurskosten, Studiengebühren, Bücher, Fahrt- und Nächtigungskosten sowie Taggelder, sofern der Ausbildungsort mehr als 25 km vom Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit entfernt ist. Ersetzt der Arbeitgeber oder das Land (einen Teil der) Kosten, ist dieser Ersatz von den gesamten Kosten abzuziehen.
Kosten für Familienheimfahrten
Ist der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt, eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar und der Partner/die Partnerin in der Nähe des Familienwohnsitzes beschäftigt, können diese Heimfahrten als Kosten für Familienheimfahrten beantragt werden. Diese sind mit dem höchsten Pendlerpauschale in Höhe von € 306 monatlich begrenzt. Ersetzt der Arbeitgeber (einen Teil der) Kosten, ist dieser Ersatz von den gesamten Kosten abzuziehen.
Kosten für doppelte Haushaltsführung
Ist der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt und eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar, können die Kosten für Unterkünfte (Schlafmöglichkeit, Zimmer, Wohnung mit maximal 55 m²) und zusätzlich die Betriebskosten und die Einrichtungsgegenstände (jährliche Abschreibung) geltend gemacht werden.
Arbeitszimmer
Bildet das Arbeitszimmer im privaten Wohnungsverband den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit (ausschließliche Beschäftigung im Homeoffice), sind die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer absetzbar. Absetzbar sind anteilige Miet- und Betriebskosten (Strom, Müll) sowie Einrichtungsgegenstände auf die gesetzliche Nutzungsdauer (in der Regel 10 Jahre) verteilt. Treffen die Voraussetzungen für das Arbeitszimmer zu, können die Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar nicht anerkannt werden.
Sonstige Werbungskosten
Zu den sonstigen Werbungskosten zählen die Betriebsratsumlage, Telefon -und Internetgebühren abzüglich eines 40%igen Privatanteiles sowie Kassenfehlgelder, Prozesskosten und Bewirtungsspesen. Ersetzt der Arbeitgeber oder das Land (einen Teil der) Kosten, ist dieser Ersatz von den gesamten Kosten abzuziehen.
Berufsgruppenpauschale
Aufgrund einer Verordnung des BMF können ohne Nachweise der tatsächlichen Aufwendungen für verschiedene Berufsgruppen Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt werden. Für folgende Berufsgruppen stehen Pauschbeträge zu:
Artisten: Auftretende bei Zirkusveranstaltungen
Bühnenangehörige: Schauspieler, Darsteller in Film und Werbesendungen
Fernsehschaffende: Kommentatoren, Moderatoren, Fernsehsprecher
Journalisten: Personen die an Berichterstattungen mitwirkt
Musiker: Angehörige von Orchestern, Kapellmeister
Forstarbeiter, Förster: Personen, die bei Schlägerungsarbeiten
Hausbesorger: Personen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen
Heimarbeiter: Personen, die dem Heimarbeitergesetz unterliegen
Vertreter: Personen, die überwiegend im Außendienst tätig sind
Politiker: Mitglieder einer Stadt- Gemeinde- oder Ortsvertretung
Expatriates: Arbeitnehmer, die im Auftrag des Arbeitgebers nach Österreich entsendet werden