Mei Marie spart
Dei Marie.
Mit der App zur Arbeitnehmerveranlagung geht es einfacher und schneller als je zuvor, dein Geld zurückzuholen.
Jetzt registrieren und Mei Marie 1 Jahr kostenlos nutzen!
Im Frühjahr 2023 verfügbar für iOS und Android.
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Das SteuerSparBuch
Ob angestellt oder selbständig: Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält auch das SteuerSparBuch 2022/2023 wieder alles Wissenswerte über Freibeträge und Absetzbeträge, Lohnsteuerbegünstigungen, Sozialversicherung, Einkommen- und Umsatzsteuer, Gewinnermittlung für Selbständige sowie Tipps für steueroptimales Verhalten.
Einfache Arbeitnehmerveranlagung
Mit der App zur Arbeitnehmerveranlagung geht es einfacher und schneller als je zuvor, sein Geld zurückzuholen.
- Die Steuererklärung war noch nie so einfach: Marie hilft dir in wenigen Schritten, deine Arbeitnehmerveranlagung zu erledigen und direkt an FinanzOnline zu übermitteln.
- Hol das Maximum aus deiner Arbeitnehmerveranlagung heraus: Du erhältst auf dich zugeschnittene Tipps zum Steuersparen.
Geld zurückholen
Marie hilft dir, möglichst viel Geld mit der Arbeitnehmerveranlagung zurückzuholen.
- Anstatt komplizierte Fachbegriffe zu verwenden, stellt Marie dir spielerisch alle relevanten Fragen.
- Marie sendet dir außerdem regelmäßig auf dich zugeschnittene Tipps und Hinweise. So erfährst du rechtzeitig, was du alles aus deinem Alltag für deine Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen kannst.

Schluss mit dem Zettelchaos!
Sammle all deine Rechnungen an einem Ort mit Hilfe der Belegerfassung.
Mit Mei Marie kannst du Belege automatisch auslesen und spielend leicht kategorisieren. So behältst du den Überblick über mehrere Jahre und kannst deine Arbeitnehmerveranlagung auch zu einem späteren Zeitpunkt einreichen.
Jetzt schon Steuern sparen mit Linde
Podcast: Am Punkt – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.

Das Podcastformat des Linde Verlags informiert sie vollumfänglich zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.
Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 450/21) hat nicht nur in Deutschland für viel Diskussionsstoff gesorgt. Das Gericht hatte entschieden, dass gutes Verhandlungsgeschick keine Verdienstunterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen können. Wäre das Urteil auf Österreich übertragbar? Wann beginnt Verhandlungsgeschick und bedeutet das, dass alle gleich qualifizierten Personen (unterschiedlichen Geschlechts) das gleiche Gehalt bekommen, wenn nur einer von ihnen gut verhandelt? Ist es aber basierend auf dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes erlaubt zwei Personen des gleichen Geschlechts bei gleicher Qualifikation im Hinblick auf das Gehalt unterschiedlich zu behandeln? Ein Urteil, das womöglich mehr Fragen als Antworten aufwirft.
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FAQs
Mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung hat man die Möglichkeit, sich einen Teil der Lohnsteuer, die man als Arbeiter, Angestellter und Pensionist monatlich bezahlt, zurückzuholen. Die Höhe der Steuergutschrift ist abhängig vom persönlichen Einkommen sowie steuerbegünstigende Ausgaben die während des Kalenderjahres geleistet wurden. Durch bestimmte steuerrelevante Ausgaben wie Laptopkauf, Fortbildungskosten, Rezeptrechnungen,… kann die jährliche Steuerlast verringert werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann man bis zu 5 Jahre im Nachhinein machen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Unter Werbungskosten fallen dabei Ausgaben für die berufliche Tätigkeit bspw.: Berufskleidung, Fachliteratur, Sprachkurse. Unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen bspw. Kosten für Zahnbehandlungen, Kosten für Brillen, Behandlungen bei körperlichen Behinderungen.
Die neue Steuerspar-App des Linde Verlags zur Arbeitnehmerveranlagung. Neben einer mobilen Erfassung der Belege über das gesamte Kalenderjahr bietet die App auch Tipps zum Steuern sparen, von den Autoren des Steuersparbuchs. Eine integrierte Archivfunktion ermöglicht es leicht auf alle Belege vergangener Jahre zurückzugreifen, dadurch gehen keine Belege verloren oder werden vergessen.
Du beantwortest einfache Fragen und sammelst Schritt für Schritt alle Daten für deine Arbeitnehmerveranlagung. Durch vorgegebene Kategorien können die Belege laufend den richtigen Kategorien zugeordnet werden, wodurch am Jahresende bereits aufsummierte Ausgaben zur Verfügung stehen. Je mehr Belege du sammelst, desto höher kann dein Steuerguthaben ausfallen.
Die App eignet sich für alle, die ihre Arbeitnehmerveranlagung unkompliziert und schnell am Smartphone erledigen möchte. Ob für ArbeitnehmerInnen, Pensionisten, Studierende, Auszubildende, Familien oder Paare mit Hauptwohnsitz in Österreich, mit der Mei Marie-App kann die Arbeitnehmerveranlagung anhand wertvoller Tipps, papierlos erstellt und jederzeit eingereicht werden.
- Erfassung der Belege on the go
- personalisierte Steuerspartipps
- Alles im Blick und jederzeit griffbereit
- Belege können gleich den passenden Kategorien zugeordnet werden
- intuitives Handling
- Belege sind kategorisiert und über mehrere Kalenderjahre gespeichert
Die Basisversion mit personalisierten Steuerspartipps und der Belegerfassung ist kostenlos in den App-Stores verfügbar. Die Premiumversion mit erweitertem Funktionsumfang kostet EUR 29,-/Jahr und ist jährlich kündbar.
Die Mei Marie-App kann über die jeweiligen App-Stores für iOS und Android heruntergeladen werden.
Du hast die Möglichkeit das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über den jeweiligen App Store zu kündigen.
Die Speicherung der Daten erfolgt nur solange wie es erforderlich ist. Es werden alle notwendigen Daten der jeweiligen Kalenderjahre ab der ersten Nutzung der Mei Marie-App für 7 Jahre gespeichert. Darüberhinaus besteht natürlich die Möglichkeit die gesammelten Daten herunterzuladen und anschließend vollständig von Mei Marie zu löschen.
Die App erscheint im Frühjahr 2023. Registriere dich jetzt unter www.meimarie.at damit wir dich schon mit nützlichen Tipps versorgen können und du über alle Neuerungen informiert bleibst.