Sonderausgaben

Was versteht man unter Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden.
Darunter fallen Steuerberatungskosten, die Kirchensteuer, Spenden, Renten/dauernde Lasten, die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten sowie thermisch-energetische Gebäudesanierungen und der Austausch eines fossilen Heizungssystems (zB Solarnutzung, Fernwärme). Aufwendungen für Personenversicherungen sowie für die Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung sind nur mehr bis zur Veranlagung 2020 absetzbar, wenn die zugrundeliegenden Verträge vor 2016 abgeschlossen worden sind.

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. Unter berufsrechtlich befugten Personen sind Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder sowie Bilanzbuchhalter zu verstehen.

Renten und dauernde Lasten

Renten und dauernde Lasten sind zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abzugsfähig. Unter Renten versteht man wiederkehrende Bezüge, deren Dauer von einem ungewissen Ereignis abhängig ist (Tod einer Person). Unter dauernden Lasten sind Verpflichtungen zu verstehen, die dauernd mit einem Grundstück verbunden sind.
Für die steuerliche Berücksichtigung werden der Wert des hingegebenen Gutes und der nach der Versicherungsmathematik ermittelte Wert einer Rente benötigt.

Kirchensteuer

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind bis zu einem Höchstbetrag von € 400 jährlich abzugsfähig. Die einbezahlten Beiträge werden automatisch von der Kirche bzw von der Religionsgemeinschaf an das Finanzamt übermittelt. Die Absetzbarkeit gilt auch für anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in den EU- bzw EWR-Mitgliedsstaaten.

Spenden

Zuwendungen an spendenbegünstige Empfänger sind steuerlich absetzbar. Der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Aufwendungen ist mit 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungsjahres begrenzt. Ist die Spende steuerlich begünstigt, wird diese automatisch von der Spendenorganisation an das Finanzamt übermittelt. Welche Spenden steuerlich begünstigt sind, kann unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp nachgesehen werden.

Freiwillige Weiterversicherung sowie Nachkauf von Versicherungszeiten

Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie für den Nachkauf von Versicherungs- oder Schulzeiten sind zur Gänze und unabhängig von einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Die einbezahlten Beträge werden automatisch von der Pensionsversicherungsanstalt an das Finanzamt übermittelt.

Thermische Sanierung und Austausch klimafreundliches Heizungssystem

Ab dem Veranlagungsjahr 2022 sind Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden (zB Fassade) und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems (zB Gasheizung, Ölkessel) steuerlich absetzbar, wenn die Förderung nach dem 31.3.2022 eingereicht und nach dem 30.6.2022 ausbezahlt wurde. Die Übermittlung erfolgt durch die Förderstelle an das Finanzamt, damit die zustehenden Pauschbeträge automatisch berücksichtigt werden können.