Arbeitnehmerveranlagung

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Steuerausgleich, Steuererklärung, Arbeitnehmerveranlagung: es gibt einige Namen und doch bedeuten sie alle das Gleiche: die Möglichkeit, sich vom Finanzamt Geld zurückzuholen.

Wenn du arbeitest, wird die Lohnsteuer so berechnet, als ob du das ganze Jahr über gleich viel verdient hättest. Wenn dein Einkommen aber geschwankt hat (zB wegen eines Jobwechsel oder einer Beschäftigung, der du nicht das ganze Jahr über nachgegangen bist), zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung besonders aus, denn die Steuer wird neu berechnet und gleichmäßig über das Jahr verteilt. Stellt sich dabei heraus, dass du zu viel Lohnsteuer bezahlt hast, kommt es zu einer Lohnsteuergutschrift (auf dein Konto). Sollte es zu einer Steuernachzahlung kommen, kannst du den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen, sofern kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt (zB wenn du neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte bezogen hast, die in Summe € 730 übersteigen).

Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hast du fünf Jahre Zeit. Der Antrag für das Jahr 2022 kann bis Ende Dezember 2027 gestellt werden, der Antrag für 2023 bis Ende 2028 usw.

Der Antrag kann über FinanzOnline elektronisch (oder per Post oder persönlich) an das Finanzamt übermittelt werden. Nutze die Funktion „Erklärungen“ in der Mei Marie App, fülle die Fragen aus und trage die Antworten anschließend in FinanzOnline ein – Marie zeigt dir, wo du was ausfüllen musst.